Aufgrund der Erneuerung der Zürcherstrasse im Bereich Coop Schlosspark, ist die Zufahrt bis ca. Mitte August 2012 erschwert, aufgrund der einstreifigen Verkehrsführung. Planen Sie sicherheitshalber einige Minuten zusätzlich ein.
Eine tatsächlich ungewöhnliche Kombination, die wir auf unserer Website darstellen.
Manchmal ist es aber tatsächlich so, dass wir uns im Steuerrecht auf Zehenspitzen bewegen müssen, weil mit normalen Schritten kein befriedigendes Ergebnis erzielt werden kann.
So unterschiedlich Sie als unsere Kunden aufgrund Herkunft, Beruf, Familie usw. sind, so unterschiedlich sind auch Ihre steuerlichen Fragen und die Argumentationen.
Sie sehen, die Kombination von Steuern & Ballett ist doch eigentlich gar nicht so ungewöhnlich - wenn auch nicht naheliegend.
Aber auch hier lässt sich eine Brücke zum Steuerrecht schlagen: Manche Steuerfragen müssen in einem grösseren Kontext angesehen werden, da nur das Naheliegende alleine keine befriedigende Antwort liefert.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen behilflich sein können.
Die Wähler des Kantons Appenzell Ausserrhoden haben überraschend eine Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung mit 61.2% angenommen. Der Gegenvorschlag für eine Verschärfung wurde zwar auch gutgeheissen, jedoch entschied der Stichentscheid für die Abschaffung.
Im Kanton Luzern wurde eine Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung abgelehnt. Hingegen sprachen sich die Stimmbürger für eine Verschärfung der Voraussetzungen. 52% stimmten dafür, dass künftig mindestens das Siebenfache des jährlichen Mietzinses / Eigenmietwertes als steuerbares Einkommen gelten soll (mindestens CHF 600'000) und das steuerbare Vermögen mindestens 20 Mal grösser als das Einkommen sein muss (mindestens CHF 12 Mio.).
2011 bleiben die Eigenmietwerte im Thurgau auf dem Vorjahresniveau, also wie 2010 auch keine Erhöhung. Dies gilt nicht für im 2011 allenfalls neu geschätzte Objekte.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons St. Gallen sprechen sich im Stichentscheid für die Beibehaltung der Pauschalbesteuerung unter verschärften Bedingungen aus. Neu wird die Pauschalbesteuerung erst greifen wenn das Einkommen mindestens CHF 600'000 beträgt. Zudem muss das Vermögen mindestens 20 mal grösser sein.
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