Einzahlung 2024 von max. 7'056 frühzeitig vornehmen!
12.11.2024
Ab 2025 wird es möglich sein, nachträglich noch Einzahlungen in die Säule 3a vorzunehmen für Vorjahre, in denen die Einzahlung nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft wurde.
Die nachträglichen Einzahlungen sind an gewisse Voraussetzungen gebunden und erstmals 2026 für das Jahr 2025 möglich. Auch diese zusätzlichen Einzahlungen sind steuerlich abziehbar.
07.11.2024
Grossrat beschliesst Abschaffung der Liegenschaftensteuer per 01.01.2029.
Am 14.08.2024 hat der Grosse Rat der Abschaffung der Liegenschaften-
steuer zugestimmt.
Aufgrund des Behördenreferendums wird im 1. Halbjahr 2025 voraussichtlich eine Volksabstimmung abschliessend entscheiden.
30.08.2024
Per 01.01.2025 tritt die Teilrevision der MWST in Kraft. Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:
ESTV - Teilrevision MWST