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MWST Unterstützung für ausländische Firmen

Per 01.01.2018 werden viele ausländische Firmen aufgrund der MWST-Teilrevision in der Schweiz neu der MWST-Pflicht unterliegen. Massgebend ist ein weltweiter Umsatz über CHF 100'000 an steuerpflichtigen Leistungen pro Jahr und ein Teil dieser Leistungen in der Schweiz erbracht.

Ausländische Unternehmen müssen sich dadurch im Schweizer MWST-Register eintragen lassen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn in der Schweiz eine Niederlassung besteht oder ein Steuervertreter bestimmt ist.

Ab 1. Januar 2019 wird neu in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, wer für mindestens CHF 100‘000 pro Jahr von der Einfuhrsteuer befreite Kleinsendungen z.B. Bücher, CDs etc. (d.h. die Einfuhrsteuer beträgt nicht mehr als 5 Franken) vom Ausland in die Schweiz sendet. 

Gerne unterstützen wir Sie dabei und bieten auch entsprechende Steuervertretung oder Domizil an.

Hat ein ausländisches Unternehmen in der Schweiz MWST-belastete Aufwendungen gehabt ohne Umsätze zu generieren (z.B. Messeauftritte), kann unter gewissen Voraussetzungen die schweizerische MWST zurückgefordert werden. Dies ebenfalls nur mit einem Steuervertreter.

Kontaktieren Sie uns.

 

Unsere Dienstleistungen im Bereich Steuern natürliche Personen

  • Unterstützung bei und Durchführung von Nachsteuerverfahren
  • Steuererklärungen und -beratungen
  • Check oder Beratung wenn Sie die Steuererklärung selber ausfüllen
  • Erheben und Durchführung von Einsprachen gegen Steuerveranlagungen
  • Vertretung gegenüber den Steuerbehörden
  • Prüfung von Einspracheentscheiden und Durchführung von Rekursen
  • Steuerplanung und Steueroptimierung

 

Unsere Dienstleistungen im Bereich Unternehmenssteuern

  • Steuererklärungen und -beratungen
  • Verrechnungssteuerrückforderung
  • Erheben und Durchführung von Einsprachen gegen Steuerveranlagungen
  • MWSt: Anmeldungen, Abrechnungen und Beratung
  • Vertretung gegenüber den Steuerbehörden
  • Prüfung von Einspracheentscheiden und Durchführung von Rekursen
  • Steuerplanung und Steueroptimierung
  • Firmengründung und steuerliche Konsequenzen
  • Firmenumwandlung und steuerliche Konsequenzen
  • Nachfolgeplanung / Firmenverkauf und steuerliche Konsequenzen
  • Unterstützung von Domizilgesellschaften
  • Zur Verfügungstellen unserer Adresse für Unternehmen

 

Unsere Dienstleistungen im Bereich Quellensteuern

  • Steuererklärungen für ergänzend veranlagte Quellensteuerpflichtige (z.B. aufgrund Liegenschaftenbesitzes, Einkommen über 120'000...)
  • Check oder Beratung wenn Sie die Steuererklärung selber ausfüllen
  • Erheben und Durchführung von Einsprachen gegen Steuerveranlagungen
  • Vertretung gegenüber den Steuerbehörden
  • Prüfung von Einspracheentscheiden und Durchführung von Rekursen
  • Quellensteuern für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Quellensteuer-Rückerstattungs Anträge

 

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